Ticipa

Impressum

Angaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und § 25 Mediengesetz (MedienG) für Österreich, und nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) für Deutschland.

Wer Ticipa betreibt

Name: Georg Mayer

Anschrift: Erdbergstraße 89/20 1030 Wien Austria

E-Mail: stuff@georgmayer.eu

Telefon: +4369919005758

E-Mail ist der Weg, auf dem Ticipa erreichbar ist. Eine Anfrage wird innerhalb weniger Werktage beantwortet.

Was Ticipa ist

Ticipa ist eine Website, auf der eine Gruppe festhält, wer wie viel Geld und wie viel Arbeit in eine gemeinsame Sache gesteckt hat — eine WG, eine Reise, eine Familie, ein Kollektiv. Sie ist unter https://ticipa.app erreichbar.

Ticipa ist unentgeltlich und befindet sich im geschlossenen Testbetrieb: ein Konto entsteht nur mit einem Einladungscode.

Über Ticipa wird kein Geld bewegt. Ticipa rechnet aus, wer wem etwas überweisen müsste, damit alle bei null stehen; die Überweisung selbst findet außerhalb statt. Es gibt in Ticipa keinen Zahlungsdienst, keine Kontonummern und keine Zahlungsdaten.

Angaben, die noch fehlen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU65035099

Firmenbuch oder Handelsregister: keine Eintragung (Einzelperson, derzeit keine entgeltliche Tätigkeit).

Gewerbebehörde und GISA-Zahl: derzeit nicht zutreffend; eine GISA-Zahl wird bei Aufnahme des entgeltlichen Betriebs ergänzt.

Kammerzugehörigkeit / Aufsichtsbehörde / berufsrechtliche Vorschriften: derzeit nicht zutreffend.

Offenlegung nach § 25 MedienG

Medieninhaber und Herausgeber: Georg Mayer, Erdbergstraße 89/20 1030 Wien Austria

Grundlegende Richtung: Ticipa veröffentlicht keine redaktionellen Inhalte. Die Website beschreibt und betreibt ausschließlich das eigene Werkzeug für gemeinsame Ausgaben und gemeinsame Arbeit. Was Mitglieder in ihre Gruppen schreiben, ist nur für ihre Gruppe sichtbar und wird nicht veröffentlicht.

Haftung für Links

Ticipa verlinkt aus dem Produkt heraus keine fremden Websites. Was Mitglieder innerhalb einer Gruppe schreiben, ist für andere Mitglieder derselben Gruppe sichtbar und liegt in deren Verantwortung.

Was noch anwaltlich zu prüfen ist

  1. Ob der unentgeltliche Testbetrieb bereits ein „Dienst der Informationsgesellschaft“ im Sinne des ECG ist. Dieses Impressum wird vorsorglich schon jetzt geführt.
  2. Ob und ab wann eine Gewerbeberechtigung nötig ist.
  3. Ob die eingeschränkte Offenlegung nach § 25 Abs. 5 MedienG („kleine Website“) greift.
  4. Ob eine Erklärung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) abzugeben ist. Solange keine entgeltliche Leistung angeboten wird, steht hier bewusst keine.